Ersttrimester-Screening -
Messung der Nackenfalte
Beim
Ersttrimester-Screening erfolgt die Risikokalkulation anhand der Kombination
zweier verschiedener Untersuchungs-Methoden, der Ultaschallmessung der
fetalen
Nackentransparenz (Nackenfalte) und einer Labor-Untersuchung. Im
mütterlichen Blut werden die schwangerschaftsbedingten Eiweißkörper PAPP-A
und freies ß-HCG bestimmt und neben dem mütterlichen Alter und der exakten
Schwangerschaftswoche in die Risikokalkulation einbezogen.
Zusätzlich werden weitere harte
Kriterien und weiche Hinweiszeichen auf chromosomale Fehlverteilungen
untersucht und in die Risikokalkulation einbezogen. Dazu gehören unter
anderem das Nasenbein, so genannte Plexuszysten, white-spots am Herzen,
verbreiterte Nierenbecken und eine zu große Harnblase, abnormes
Ultraschallecho des Darm oder zu kurzer Oberschenkelknochen.
Es handelt sich nicht um eine vorgeburtliche
Chromosomendiagnostik, sondern um eine Risikokalkulation. Ein unauffälliger
Befund kann eine fetale Chromosomenstörung genauso wenig ausschließen, wie
ein auffälliger Befund diese beweisen kann. Zur weiteren Abklärung bei
auffälligen Befunden wird eine Chorionzottenbiopsie oder eine Fruchtwasserpunktion zur vorgeburtlichen
Chromosomenanalyse angeboten werden.
Über die Risikokalkulation alleine
aufgrund der fetalen Nackenfalte und der Nasenbeindarstellung werden ca. 80% aller Feten mit einer Trisomie 21 erkannt, in der Kombination mit den Laborparametern PAPP-A und
free ß-HCG immerhin über 90%.
Wichtig ist allerdings zu wissen, dass trotz auffälliger
Befunde im Ersttrimester-Screening 97 % der Feten in der humangenetischen
Untersuchung einen völlig normalen Chromosomensatz aufweisen.
Die Untersuchung sollte zwischen der 11+3 SSW und 13+6 SSW erfolgen, bei
einer Scheitelsteißlänge des Feten von mindestens 45 mm und maximal 82 mm.
Im Falle eines auffälligen Befundes des Ersttrimester-Screenings, speziell
bei verbreiterter Nackenfalte, ist auch bei Vorliegen eines normalen
Chromosomensatzes in der vorgeburtlichen Diagnostik immer eine detaillierte
Ultraschallverlaufskontrolle angezeigt, weil die verbreiterte
Nackentransparenz auch bei organischen Herzveränderungen beobachtet wird.
Da es sich um eine Risikokalkulation handelt und nicht um
eine diagnostische Untersuchung, wird das komplette Ersttrimester-Screening
von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.